Satzungen

STATUTEN

Des Bienenzuchtvereins für Büchenbeuren und Umgebung

 

I.    Abschnitt: Gründung und Zweck des Verein

§1

Im Herbst 1897 trat die bisherig in Büchenbeuren tagende freie

Imkervereinigung unter Zugrundelegung zu dem Bienenzuchtverein für Büchenbeuren und Umgebung zusammen mit dem Sitz in Büchenbeuren.

§2

Der Verein bezweckt die Verbreitung und Beförderung der rationellen Bienenzucht in theoretischer und praktischer Beziehung sowie die Verwertung der Bienenprodukte.

 

II.   Abschnitt: Mitgliedschaft, Recht und Pflichten der Mitglieder

 §3

Mitglied des Vereins kann jeder Bienenzüchter und Freund der Bienenzucht, der Bürgermeister und der angrenzenden Ortschaften werden. Die Aufnahme geschieht durch den Vorstand infolge mündlicher Anmeldung.

§ 4

Die Mitgliedschaft geht verloren: 1.) durch freiwilligen Austritt, welcher vor dem ersten Oktober des Jahres anzumelden ist und zwar schriftlich bei dem Vorstand, der Auszutretende ist zur Zahlung des vollen Jahresbeitrages verpflichtet. 2.) durch Ausschließung, wenn Mitglieder zur Zahlung der Beiträge nicht nachkommen. Kein Ausscheidender kann Ansprüche auf das Vereinsvermögen machen

§ 5

Die Mitgliedschaft berechtigt: 1.  Bei allen Wahlen und Vereinsbeschlüssen zu stimmen. 2. Den Vorträgen und Belehrungen über rationelle Bienenzucht beizuwohnen.  3. Die durch den Verein geschaffenen Bücher und Zeitungen zu lesen. 4. Zu den regelmäßigen Versammlungen Freunde einzuführen.

§ 6

Die Mitglieder sind verpflichtet: 1. Bei Eintritt in den Verein und dann vor erstem April jeden Jahres einen Beitrag von einer Mark zu leisten. 2. Die Bienenzucht nach den gegebenen Anleitungen möglichst rationell zu betreiben und die Vorschriften des Statuts und der Vereinsbeschlüsse zu erfüllen.

  1. den Versammlungen regelmäßig bei zu wohnen.

§ 7

Die nach Festsetzung des Statuts eingetretenen Mitglieder zahlen eine Mark Eintrittsgeld und den laufenden Jahresbeitrag von einer Mark.

§ 8

Das Rechnungsjahr läuft von April zu April.

 

III.   Abschnitt: Leitung des Vereins

§ 9

Der Verein wird verwaltet und vertreten durch einen Vorstand,

der alljährlich in der Generalversammlung gewählt wird. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

§ 10

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Kassierer, dem Schriftführer und

drei  Beisitzern.

§ 11

Der Vorstand beschließt über Aufnahme und Ausschließung von Mitgliedern nach § 3+4, sorgt für regelmäßige Versammlungen, weiche im Sommer in Zwischenräumen von

4 bis 6 Wochen, im Winter nach Übereinkunft stattfinden, sowie über gastende Vorträge über Bienenzucht. Er bestellt

die zu haltenden Bücher, Zeitschriften und  Geräte und ist den Mitgliedern zur Verwertung ihrer Bienenprodukte behilflich, ferner

  1. Der Vorsitzende leitet die Sitzung des Vereins und des Vorstandes und erstattet alljährlich Berichte über den Fortgang der Vereinsbestrebungen.
  2. Der Stellvertreter vertritt den Vorsitzenden in Fällen von dessen Verhinderung.
  3. Der Schriftführer besorgt mit dem Vorsitzenden die Korrespondenz und nimmt die Mitgliedsliste an.
  4. Der Kassierer besorgt nach Anweisung des Vorsitzenden alle Einnahmen und Ausgaben und legt jährlich der Generalversammlung Rechnung ab.
  5. Die 3 Beisitzer vertreten in den Vorstandssitzungen die übrigen Mitglieder.

 

IV.    Abschnitt: Generalversammlung

 § 12

Vor April jeden Jahres findet eine Generalversammlung statt,

in welcher Bericht über die Lage des Vereins erstattet, der Vorstand gewählt, die Rechnungsablage des Kassierer geprüft und abgenommen und über sonstige Angelegenheiten des Vereins verhandelt wird.

§ 13

Eine Änderung der Statuten kann nur durch Beschluss der Generalversammlung erfolgen, wenn die Änderung auf der Tagesordnung stand und mehr als die Hälfte der Vereinsmitglieder erschienen sind, sind weniger da, so wird die Frage auf die nächste Generalversammlung verschoben, welche dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden gültige insofern 2/3 für die Änderung sind.

 

V.       Abschnitt: Auflösung des Vereins

 § 14

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer Generalversammlung beschlossen werden, wenn 4/5 der erschienenen Mitglieder dafür stimmen. Hierbei beschließt der Verein mit absoluter Stimmenmehrheit über das Vermögen des Vereins.

 

Festgestellt und Unterschrieben zu Büchenbeuren

den 20. März 1898

 

die Beisitzer                                                 der Vorstand

gez.   Theiß                                         Willi Molz (Vorsitzender)

gez.   J. Koch                             gez.   Hermann Liebig (Kassierer)

gez.  A. Barth                            gez.   Schößler    (Schriftführer)

 

die Mitglieder

gez.      Karl Becker

gez.      T. Munzlinger

gez.      F. Bauer

gez.      T. Müller

gez.      J. Bauer

gez.      P. Bonn

gez.      J. Vankorb

gez.      P. Schell